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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Leon Absolute ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite unter folgendem Link: www.leonabsolute.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (BITV):

  • C.9.1.1.1 – Einige nicht-textliche Inhalte haben keine gleichwertige textliche Alternative.
  • C.9.1.2.3 – Für einige Multimedia-Inhalte gibt es keine alternative oder akustische Beschreibung.
  • C.9.1.3.1 – Bestimmte Inhalte oder Strukturen sind nicht programmatisch erfassbar.
  • C.9.1.4.1 – Farbe allein wird zur Kennzeichnung von Funktionen oder Informationen genutzt.
  • C.9.1.4.3 – Einige Texte und Bilder mit Text erfüllen nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis.
  • C.9.1.4.4 – Einige Texte lassen sich nicht auf 200 % skalieren, ohne dass Inhalte verloren gehen.
  • C.9.1.4.12 – Änderungen an Zeilenhöhe, Absätzen oder Buchstabenabständen können zu Darstellungsproblemen führen.
  • C.9.2.1.1 – Einige Funktionen sind nicht per Tastatur steuerbar.
  • C.9.2.2.2 – Bestimmte Animationen oder bewegte Inhalte können nicht gestoppt werden.
  • C.9.2.4.1 – Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen wiederholender Inhaltsblöcke.
  • C.9.2.4.3 – Die Navigationsreihenfolge ist an einigen Stellen nicht optimal.
  • C.9.2.4.4 – Manche Links sind nicht eindeutig in ihrer Funktion erkennbar.
  • C.9.2.4.7 – Bei interaktiven Elementen fehlt teilweise ein sichtbarer Fokusindikator.
  • C.9.4.1.2 – In einigen Fällen sind UI-Komponenten nicht korrekt benannt oder beschrieben.
  • C.9.4.1.3 – Statusmeldungen sind nicht immer für assistive Technologien verständlich.
  • PDFs – Alle auf der Webseite enthaltenen PDFs sind nicht nach PAC-Standard barrierefrei.

Zusätzlich fehlen eine Beschreibung in Leichter Sprache sowie eine Gebärdensprach-Variante.

Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Umsetzung aller PDFs sowie die Bereitstellung einer Erklärung in Leichter Sprache stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Diese Inhalte sind daher von der Barrierefreiheit ausgenommen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [heutiges Datum einfügen] basierend auf einer internen Prüfung erstellt.

Rückmeldung und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf www.leonabsolute.com auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:

📧 E-Mail: [Hier deine Kontakt-E-Mail einfügen]

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie keine oder keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten wenden.